{"id":46,"date":"2017-08-22T17:30:39","date_gmt":"2017-08-22T17:30:39","guid":{"rendered":"http:\/\/aktiv-ev.de\/?page_id=46"},"modified":"2017-08-24T16:17:36","modified_gmt":"2017-08-24T16:17:36","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/aktiv-ev.de\/?page_id=46","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-78\" src=\"http:\/\/aktiv-ev.de\/wp-content\/uploads\/2017\/08\/logo3-300x89.png\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"89\" srcset=\"http:\/\/aktiv-ev.de\/wp-content\/uploads\/2017\/08\/logo3-300x89.png 300w, http:\/\/aktiv-ev.de\/wp-content\/uploads\/2017\/08\/logo3.png 485w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/h3>\n<h3>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen:<\/p>\n<p>AKTiV e.V. mit dem Zusatz \u2013 Sport f\u00fcr Generationen<br \/>\n(nachfolgend als \u201eVerein\u201c bezeichnet)<\/p>\n<p>2. Er hat seinen Sitz in 14532 Stahnsdorf und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts<br \/>\nPotsdam unter der Nr. eingetragen.<\/p>\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201e Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung generations\u00fcbergreifend im Sinne<br \/>\n&#8211; des Sports<br \/>\n&#8211; der Jugendhilfe<br \/>\n&#8211; Bildung<\/p>\n<p>im Breiten-, Wettkampf-, Gesundheits- und Behindertensport.<\/p>\n<p>3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<\/p>\n<p>a. F\u00f6rderung von sportlichen Leistungen und \u00dcbungen<br \/>\nb. Durchf\u00fchrung von Sportveranstaltungen, Wettk\u00e4mpfen und Turnieren<br \/>\nc. Aus-, Fort- und Weiterbildung von \u00dcbungsleitern und Trainern<br \/>\nd. Organisation und Durchf\u00fchrung von nationalen und internationalen Projekten im<br \/>\nBereich der Jugend- und Erwachsenenhilfe<br \/>\ne. Projektarbeit (z.B. Inklusionsprojekte)<\/p>\n<p>4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>5. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der K\u00f6rperschaft.<\/p>\n<p>6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch<br \/>\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>7. Mitglieder erhalten beim Ausscheiden aus dem Verein oder dessen Aufl\u00f6sung keine<br \/>\nBeitragsanteile zur\u00fcck und haben keinen Anspruch auf das Verm\u00f6gen des Vereins.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 3 T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein<\/h3>\n<p>1. Alle Organfunktionen im Verein werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausgef\u00fchrt.<br \/>\nDie Satzung kann hiervon Ausnahmen ausdr\u00fccklich zulassen.<\/p>\n<p>2. Bei Bedarf k\u00f6nnen die Vereins- und Organ\u00e4mter des Vereins im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG) ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>3. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 4 Haftung<\/h3>\n<p>Die pers\u00f6nliche Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt.<br \/>\nWerden diese Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe<br \/>\nFahrl\u00e4ssigkeit vorliegt, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer<br \/>\nAufwendungen zur Abwehr der Anspr\u00fcche sowie auf Freistellung von Anspr\u00fcchen Dritter.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<p>2. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf einem daf\u00fcr<br \/>\nvorgesehenen Vordruck voraus, der an den Verein zu richten ist. Der Aufnahmeantrag<br \/>\nMinderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und Pflichten gilt. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderj\u00e4hrige vollj\u00e4hrig wird.<\/p>\n<p>3. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p>4. Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderem Ma\u00dfe gef\u00f6rdert haben, k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern benannt werden.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet durch<\/p>\n<p>a. Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung)<br \/>\nb. Ausschluss aus dem Verein<br \/>\nc. Tod des Mitgliedes<br \/>\nd. Aufl\u00f6sung der juristischen Person<\/p>\n<p>2. Der Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung) erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er kann durch schriftliche K\u00fcndigung unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist bis sp\u00e4testens 30.09. einen jeden Jahres zum Ende des Kalenderjahres oder durch au\u00dferordentliche K\u00fcndigung aus wichtigem Grund erfolgen. Zur Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist ist der rechtliche Zugang der K\u00fcndigungserkl\u00e4rung erforderlich. N\u00e4heres regelt die Beitragsordnung.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<\/p>\n<p>4. Ein Ausschlussgrund ist insbesondere in den nachfolgend bezeichneten F\u00e4llen gegeben:<\/p>\n<p>a. bei grobem oder wiederholtem Versto\u00df des Mitglieds gegen die Satzung, gegen Ordnungen oder gegen Beschl\u00fcsse des Vereins oder gegen die Regelungen eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angeh\u00f6rt,<br \/>\nb. wenn sich das Mitglied unehrenhaft verh\u00e4lt oder das Ansehen des Vereins oder eines Verbandes, dem der Verein angeschlossen ist, durch \u00c4u\u00dferungen oder Handlungen herabsetzt oder sch\u00e4digt.<\/p>\n<p>c. wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Grunds\u00e4tze der geschriebenen und ungeschriebenen Sportgesetze verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>5. Vor dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss ist dem Betroffenen schriftlich unter angemessener<br \/>\nFristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied bekannt zu machen. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann das Mitglied Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Dieser lehnt den Widerspruch ab oder legt ihn der Mitgliederversammlung zur abschlie\u00dfenden Entscheidung vor.<\/p>\n<p>6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 7 Mitgliedschaftsrechte und Mitgliedschaftspflichten<\/h3>\n<p>1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Angebote und Anlagen des Vereins zu benutzen und an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, die weiteren Ordnungen sowie die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung zu beachten. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Arbeit des Vereins unterst\u00fctzen und Sch\u00e4digungen seines Rufs, seiner Bestrebungen und seines Verm\u00f6gens verhindern.<\/p>\n<p>2. Das aktive Wahlrecht steht Mitgliedern ab Vollendung des 16. Lebensjahrs zu, das passive Wahlrecht ab Vollendung des 18. Lebensjahrs.<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend \u00fcber \u00c4nderungen in ihren pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen schriftlich zu informieren. Dazu z\u00e4hlen insbesondere:<\/p>\n<p>a) Mitteilung von Anschriften\u00e4nderungen<br \/>\nb) Mitteilung von pers\u00f6nlichen Ver\u00e4nderungen, die f\u00fcr das Beitragswesen relevant sind<br \/>\nz.B. Beendigung der Schulausbildung, Studium, etc.)<br \/>\nc) \u00c4nderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren<\/p>\n<p>4. Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen \u00c4nderungen nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und k\u00f6nnen diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 8 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>1. Der Verein kann Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren, Umlagen und Dienstleistungspflichten erheben. \u00dcber die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.<br \/>\nAlles Weitere regelt die Beitragsordnung.<\/p>\n<p>2. Die Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge erfolgt in der Regel im Wege des Lastschrift- bzw. Einzugsverfahrens. Zu diesem Zweck hat der Verein einen Anspruch gegen jedes Mitglied auf Erteilung einer Einzugserm\u00e4chtigung und der erforderlichen Daten.<\/p>\n<p>3. Bei minderj\u00e4hrigen oder nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Mitgliedern haften deren gesetzliche Vertreter f\u00fcr die Beitragspflichten des Mitglieds als Gesamtschuldner.<\/p>\n<p>4. Nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit hat das Mitglied das Recht die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu k\u00fcndigen. Minderj\u00e4hrige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder im Verein gef\u00fchrt; ab dem Folgejahr wird der entsprechende Beitrag berechnet. Die betroffenen Mitglieder werden rechtzeitig durch den Verein informiert.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 9 Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 10 Die Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich im ersten Halbjahr statt.<br \/>\nDie Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zumindest drei Wochen mittels Brief oder E-Mail an die Mitglieder. Die Frist berechnet sich mit dem Tag der Absendung der Einberufung an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds.<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines dies erfordert oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder schriftlich beim Vorstand unter Angabe von Zweck und Gr\u00fcnden beantragt wird.<\/p>\n<p>2. Antr\u00e4ge aus den Reihen der Mitglieder sind mindestens 10 Tage vor Zusammentritt der<br \/>\nordentlichen Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mit Begr\u00fcndung einzureichen.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a. den Jahresbericht des Vorstandes entgegenzunehmen,<br \/>\nb. den Rechnungsabschluss zu genehmigen,<br \/>\nc. die Entlastung und Wahl des Vorstandes vorzunehmen,<br \/>\nd. den Haushalt zu genehmigen<br \/>\ne. Satzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung des Vereins zu beschlie\u00dfen,<br \/>\nf. \u00fcber sonstige, auf die Tagesordnung gebrachte Fragen zu entscheiden,<br \/>\ng. Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern,<br \/>\nh. Best\u00e4tigung der Vereinsordnungen<\/p>\n<p>4. Der \/ die Vorsitzende oder sein(e) Vertreter(in) leiten die Versammlung.<\/p>\n<p>5. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ung\u00fcltige Stimmen<br \/>\nbzw. Stimmenthaltungen werden nicht gez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>6. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag eines Mitglieds andere Abstimmungsverfahren mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>7. Zur Satzungs\u00e4nderung ist eine Stimmenmehrheit von 2\/3 der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>8. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von 4\/5 aller an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>9. \u00dcber Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Der Protokollf\u00fchrer wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder bestimmt.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 11 Vorstand<\/h3>\n<p>1. Der Verein wird vom Vorstand geleitet. Ihm obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte, die Verwaltung des Verm\u00f6gens und des Eigentums. Dem Vorstand obliegen ferner Einstellungen und Entlassungen des Personals.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>3. Der erste Vorsitzende leitet und koordiniert die Arbeit des Vorstandes. Ein stellvertretender Vorsitzender ist f\u00fcr Finanzen und Steuern zust\u00e4ndig und entsprechend zu w\u00e4hlen.<br \/>\nDie Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen im \u00dcbrigen in einem Gesch\u00e4ftsverteilungsplan festlegen, welche Aufgabengebiete von welchen Vorstandsmitgliedern in \u00dcbereinstimmung mit den Beschl\u00fcssen des Vorstandes selbst\u00e4ndig bearbeitet werden.<\/p>\n<p>4. Vorstand im Sinne \u00a7 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende f\u00fcr Finanzen und Steuern. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. F\u00fcr das Innenverh\u00e4ltnis gilt: Der stellvertretende Vorsitzende f\u00fcr Finanzen und Steuern kann nur im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden vertreten.<\/p>\n<p>5. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von jeweils vier Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>6. Der Vorstand kann sich zur Regelung der internen Abl\u00e4ufe des Vereinslebens Vereinsordnungen geben. Diese sind nicht Bestandteil dieser Satzung und werden daher nicht in das Vereinsregister eingetragen.<br \/>\nF\u00fcr Erlass, \u00c4nderungen und Aufhebung einer Vereinsordnung ist grunds\u00e4tzlich der Vorstand zust\u00e4ndig, sofern nicht an anderer Stelle in dieser Satzung eine abweichende Regelung getroffen wird.<br \/>\nZu ihrer Wirksamkeit m\u00fcssen die Vereinsordnungen den Mitgliedern des Vereins bekannt gegeben werden. Gleiches gilt f\u00fcr \u00c4nderungen und Aufhebungen.<\/p>\n<p>7. Der Vorstand bleibt auch nach der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann sich der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung erg\u00e4nzen. Dies ist von der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>8. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die mindestens einmal im Monat stattfinden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit des gesamten Vorstands.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 12 Beirat<\/h3>\n<p>Zum Zwecke der Mitarbeit in speziellen Fragen k\u00f6nnen vom Vorstand Beir\u00e4te ernannt werden, die nicht unbedingt Mitglieder im Verein sein m\u00fcssen. Diese Beir\u00e4te treten mit dem Vorstand bei Bedarf zur Beratung \u00fcber Grundsatzfragen und Zielsetzungen zusammen.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer<\/h3>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr eine Amtsdauer von drei Jahren, wobei alle zwei Jahre ein Pr\u00fcfer ausscheidet und ein anderer Pr\u00fcfer neu zur Wahl ansteht.<\/p>\n<p>2. Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen nur Mitglieder, die nicht dem Vorstand \u2013 ggf. weiteren Gremien \u2013 angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>3. Den Kassenpr\u00fcfern obliegt die Pr\u00fcfung aller Kassen des Vereins. Die Kassenpr\u00fcfer sind zur umfassenden Pr\u00fcfung der Kassen einschlie\u00dflich des Belegwesens in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt und verpflichtet.<\/p>\n<p>4. Die Pr\u00fcfungsberichte sind der Mitgliederversammlung vorzulegen und zu erl\u00e4utern. Bei festgestellten Beanstandungen ist zuvor der Vorstand zu unterrichten.<\/p>\n<h3>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>1. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren.<\/p>\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Behindertensportverband Brandenburg e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 15 Sonstiges<\/h3>\n<p>Soweit diese Satzung keine Sonderregelung trifft, gelten die Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>\u00a7 16 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Die Satzung wurde am 13.10.2012 von der Gr\u00fcndungsversammlung beschlossen und von der fortgesetzten Gr\u00fcndungsversammlung am 04.12.2012 ge\u00e4ndert.<br \/>\nSie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>Stahnsdorf, 13.10.2012<br \/>\nIn der ge\u00e4nderten Fassung vom 04.12.2012<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen: AKTiV e.V. mit dem Zusatz \u2013 Sport f\u00fcr Generationen (nachfolgend als \u201eVerein\u201c bezeichnet) 2. Er hat seinen Sitz in 14532 Stahnsdorf und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nr. eingetragen. 3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck und &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/aktiv-ev.de\/?page_id=46\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-46","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=46"}],"version-history":[{"count":7,"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":336,"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46\/revisions\/336"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/aktiv-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=46"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}